Nutzungsvereinbarung

Der Händler/die Gesellschaft in Person des derzeitigen gesetzlichen Vertreters und als Verantwortlicher der Verarbeitung im Sinne der DSGVO,

vorausgeschickt, dass

  • laut Artikel 28 DSGVO bei Verarbeitungen, die im Auftrag eines Verantwortlichen zu erfolgen haben, der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern arbeitet;
  • der Händler technisch-kaufmännische Ausbildungskurse für das eigene Personal durchführen möchte, um das erforderliche Wissen für die Vermarktung und den Einbau der Finstral-Produkte zu übermitteln;
  • die Gesellschaft Finstral AG über die organisatorischen Kompetenzen und Kontakte mit den Körperschaften, welche die Bildungstätigkeiten durchführen, verfügt;
  • der Händler beabsichtigt, Finstral AG mit der Organisation und der Abwicklung der Tätigkeiten für die technisch-kaufmännische Ausbildung seines Personals zu betrauen;
  • diese Tätigkeiten die Verarbeitung durch Finstral AG der personenbezogenen Daten des Personals und der Mitarbeiter:innen des Händlers, die für die Abwicklung der Tätigkeiten unbedingt erforderlich sind und für die der Händler verantwortlich ist, zur Folge haben;

ernennt

im Sinne und nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO die Gesellschaft Finstral AG mit Sitz in 39054 Ritten/Unterinn (BZ), Gasterer Weg 1, zu seinem/ihrem Auftragsverarbeiter.

Diese Bestellung betrifft ausschließlich die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Personals und der Mitarbeiter:innen des Händlers im Zuge der Abwicklung der Ausbildung, die für die Vermarktung und den Einbau von Finstral-Produkten erforderlich ist.

Der Auftragsverarbeiter ist ermächtigt, ausschließlich alle personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Abwicklung der vorgenannten Tätigkeiten erforderlich und ausreichend sind.

Der Auftragsverarbeiter versichert, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen anzuwenden, mit denen der Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleistet werden soll, insbesondere in Bezug auf deren Geheimhaltung. Zu diesem Zweck wird der Auftragsverarbeiter mit dieser Bestellung dazu ermächtigt, die verarbeiteten Daten an Ausbildungskörperschaften und Zertifizierungsgesellschaften weiterzuleiten, sofern sie für die Ausführung der zugeteilten Aufgaben unbedingt erforderlich sind. Der Auftragsverarbeiter ist nicht befugt, anderen Subjekten personenbezogene Daten mitzuteilen, wenn dies mit dem Händler nicht spezifisch vereinbart wurde.

Der Verantwortliche bestätigt, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die dem Auftragsverarbeiter mitgeteilt werden, rechtmäßig erfolgt.

Der Verantwortliche erteilt ferner dem Auftragsverarbeiter die Erlaubnis, eigene Auftragsverarbeiter zu beauftragen, die als Unterauftragsverarbeiter des Verantwortlichen tätig sein werden. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, den Verantwortlichen fortlaufend über den aktuellen Stand der Liste der Unterauftragsverarbeiter zu informieren.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich nach Einsichtnahme in diese Bestellung und im Bewusstsein der Einschränkungen, die für die ihm zugeteilten Verarbeitungen gelten, die Pflichten gemäß Absätzen 2, 3 und 4 des Art. 28 DSGVO zu erfüllen.

Nach Abschluss der zugeteilten Verarbeitungsverfahren sowie bei aus jeglichem Grund erfolgender Abtretung der Verarbeitung seitens Finstral AG oder des zugrundeliegenden Verhältnisses ist der Auftragsverarbeiter nach Ermessen des Händlers verpflichtet: (i) dem Händler die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zurückzugeben oder (ii) für deren vollständige Zerstörung zu sorgen, unbeschadet der Fälle, in denen die Speicherung der Daten vom Gesetz oder zu anderen (buchhalterischen, steuerrechtlichen usw.) Zwecken erforderlich ist.

Sehr geehrter Händler, Wir bitten Sie, in die Datenschutzbedingungen für die Ausbildung über die E-Learning-Plattform von Finstral AG Einsicht zu nehmen. Ich habe in die Bedingungen für die Bestellung des Auftragsverarbeiters gegenüber Finstral AG Einsicht genommen und nehme diese an. Es ist Aufgabe des Händlers als Verantwortlicher der Verarbeitung, die betroffenen Personen bzw. die Teilnehmer:innen der angebotenen Ausbildungskurse in angemessener Weise zu informieren.